Akad. Vkfm. Reinhard Jesenitschnig widmet sich der Frage, unter welchen Umständen die Kfz-Haftpflichtversicherung bei Wildunfällen für die Schäden an fremden Gebäuden einzustehen hat. Im geschilderten Fall lehnte die Versicherung zunächst eine Leistung ab. Erst durch das Einschreiten des Autors konnte erreicht werden, dass die Versicherung letztlich eine Ersatzleistung an den Geschädigten erbrachte.

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Gemeinsam mit dem neuen Jahr ist auch die neue Ausgabe unserer Firmenzeitung erschienen. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein erfolgreiches Jahr 2026.


